Im Abgasskandal hat das Landgericht Dortmund Fiat Chrysler mit Urteil vom 3. Mai 2022 zu Schadenersatz bei einem Wohnmobil Carado T 447 verurteilt (Az.: 3 O 542/20). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Wohnmobil eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat Chrysler als Hersteller des Motors wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Schadenersatz leisten muss.
Die Klägerin hatte das Wohnmobil Carado T 447 im Juli 2016 als Neufahrzeug erworben und zum Teil über ein Darlehen finanziert. Das Fahrzeug basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 5. In dem Fahrzeug ist zudem ein Timer verbaut, der dafür sorgt, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten erheblich reduziert wird. Damit arbeitet sie gerade lange genug für den 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus. Wird die Abgasreinigung nach 22 Minuten reduziert, führt das zu einem Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes, so dass die gesetzlichen Grenzwerte nicht mehr eingehalten werden.
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