Mit dem Bulli in die City? Aus der Traum: Das seit dem 1. Januar 2019 für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 4 und älter gültige Fahrverbot gilt in Stuttgart seit dem 1. Juli 2020 auch für die Schadstoffklasse 5 und trifft damit in voller breite die Bulli-Gemeinde. Das Fahrverbot gilt der sogenannten "kleinen Umweltzone" - also im Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen - Für Anwohner gibt es keine Übergangsfrist. Das Verkehrsverbot wurde vom Land Baden-Württemberg angeordnet und ist eine Maßnahme der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die Landeshauptstadt Stuttgart wurde Anfang Juni vom Regierungspräsidium angewiesen, die Maßnahme umzusetzen. Der T5 gehört uneingeschränkt zur Schadstoffklasse 5.
Ausgenommen sind nach derzeitigem Stand Fahrzeuge der Schadstoffklasse 6, also ein Großteil der in Deutschland zugelassenen T6. Rechtsanwalt Gisevius von Brüllmann aus Stuttgart: „Wer heute mit einem T5 in Stuttgart unterwegs ist verstößt gegen das Fahrverbot. Das gilt übrigens auch für Anlieger, die nicht über eine Sondergenehmigung verfügen!“
Hier die wichtigsten Fragen:
Welche Bullis sind vom Fahrverbot in Stuttgart betroffen?
Gisevius: „Sämtliche Bullis mit Ausnahme des T6 sind vom Fahrverbot betroffen, natürlich neben den Multivans auch gewerblich genutzte Transporter.“
Kann ich mit einem H-Kennzeichen in Frankfurt fahren?
Gisevius: „Nein, die Oldtimer-Sonderregelungen gelten nicht für behördliche angeordnete Fahrverbote!“
Ist der T6 grundsätzlich zulässig?
Gisevius: „Der T6 wurde 2015 in einer geringen Auflage noch mit dem EA189-Motor ausgeliefert. Dieser Motor entspricht grundsätzlich nicht der SSK 6.“
Ab 1. August können Verstöße gegen das Fahrverbot in Stuttgart geahndet werden.
Der Verstoß gegen das zonale Verkehrsverbot wird nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 80 Euro belegt auf Basis der Rechtsgrundlagen des Bundesimmissionsschutzgesetz. Inklusive Gebühren addiert sich das Bußgeld auf 108 Euro. Es gibt keinen Punkt in Flensburg.
Für den T5 ergeben sich aktuell gute Möglichkeiten, das Auto zurückzugeben. Rechtsanwalt Gisevius bietet eine kostenlose Erstberatung an.