VW beteiligt sich an T5-Nachrüstung

Volkswagen bietet Besitzern von T5 Californias eine finanzielle Beteiligung der Katalysatornachrüstung an, um den NOx-Ausstoß zu verringern und dem Risiko von Fahrverboten oder Zulassungsentzügen entgegenzuwirken. Bislang gab es solche Angebote nur für EA189-Modelle. Die Möglichkeit voon Umrüstungen war auf diversen Diesel-Gipfeln verandelt worden, alllerdings war die Sonderzulassungsform "Wohnmobil" davon ausgenommen. Gründe dafür:Für den T5 gab es bislang kein mit den anderen EA189ern vergleichbaren KBA-Rückruf und dfür die Wohnmobil-Zulassung gibt es - wie bei den Transportern, ohnehon höhere Grenzwerte.

 

Wer die Zeichen erkennen will, der muss z.B. die Gutachten studieren, die von der DUH oder vom Magazin „PlusMinus“ in Auftrag gegeben worden. Hier zeichnen sich extreme Grenzwertüberschreitungen beim NOx ab und so wie’s aussieht, ist der California ganz vorn dabei. Volkswagens Nr-1-Freizeit-Mobil ist aber nicht die einzige Abgasschleuder: Auch die auf FIAT-Ducato-Basis aufgebauten Wohnmobile dürften mit erheblichen Grenzwertüberschreitungen auf deutschen Straßen unterwegs sein.

Der Grund scheint klar: Luftwiederstand und Gewicht wirken sich auf die Leistung aus, die motorseits zu liefern ist, um das Fahrzeug in Schwung zu halten. Ein Hersteller hat vor diesem grundsätzlich physikalischen Problem frühzeitig kapituliert: Porsche hat schon vor Jahren sein komplettes Dieselprogramm eingestampft. Wohnmobilmotoren müssen mehr leisten, dürfen aber auch nicht so viel Treibstoff verbrauchen – das kann nur in einer optimalen Einstellung gelingen, aber das was gut für den Motor ist, ist meist schlecht für die Umwelt.

Verbraucherschützer gehen daher davon aus, dass alle Wohnmobile mit Hilfe sogenannter Abschaltvorrichtungen grenzwertkonform gemacht wurden. Die Emissionsverarbeitung funktioniert nur in der Testphase oder im Rahmen eines engen Zeitfensters oder abgestimmt auf die Fahrkurven. Leider ist der gesunde Menschenverstand bei der juristischen Bewertung dieser Dinge nicht gefragt, daher bleibt es weiter unsicher, ob Schadenersatz für betroffene Wohnmobilbesitzer herausgeholt werden kann! Die bisherigen Entscheidungen sind Versäumnisurteile und geben in der Sache nicht viel her. Rechtsanwalt frederik Gisevius steht für eine kostenlose Erstberatung gern zur Verfügung

Nun hat der Verbraucher den Salat: Sein Wohnmobil, egal ob California oder ein Ducato/IVECO DAILY getriebenes Modell, ist konkret von Fahrverboten betroffen. Aber wer zahlt die sicherlich bald  gesetzlich geforderte Umrüstung? VW will zwar beim California 3000 Euro dazutun, 2000 Euro muss der Besitzer aber selbst drauflegen. Offizielle Programme, die mit der Bundesregierung bei verschiedenen Dieselgipfeln ausgehandelt wurden, gibt es für Wohnmobile nicht.

Die Süddeutsche Zeitung zitiert einen VW-Unternehmenssprecher:  "Fahrzeuge mit Sonderzulassung als Wohnmobil erhalten nach dem Konzept der Bundesregierung keine Bezuschussung. Sollte eine Nachrüstlösung verfügbar werden, wird Volkswagen im Sinne seiner Kunden eine solche Nachrüstlösung auch für VW-T5-California-Wohnmobile mit EU5-Motor bezuschussen, sofern sie die sonstigen Förderungsbedingungen erfüllen."

Andererseits: Die Förderprogramme werden kaum angenommen. Laut SZ-Recherchen haben grad mall 1000 Euro-5-Daimler-Eigner einen zusätzlichen Katalysatoren einbauen lassen, VW spricht von 395 – dagegen ist ein Tropfen auf dem heißen Stein eine Flutwelle.

Wohnmobilbesitzern, die notwendige Umrüstungen nicht selber zahlen wollen, bleibt nur die Klage und die damit verbundene Rückgabe des Autos gegen Schadenersatz. Volkswagen will übrigens nur T5-Californias umrüsten, bzw. sich an den Kosten beteiligen. Die Alternative dazu wäre der T6, aber auch der macht im Abgasskandal derzeit keine wirklich gute Figur.

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